Bezug: Artikel „Erzbistum Paderborn hält Verjährung für legitim“ vom 28.07.2026
Sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion,
der Bericht über die angekündigten Klagen der Missbrauchsopfer gegen das Erzbistum Paderborn legt die unerträgliche Doppelmoral der Kirchenspitze mit erschreckender Klarheit offen.
Auf der einen Seite lassen Interventionsstellen der Bistümer in privaten Schreiben großes Mitleid verlauten und betonen, wie sehr man den Opfern „glaube“. Auf der anderen Seite zieht die Rechtsabteilung des Erzbistums eiskalt die Einrede der Verjährung als juristisches Abwehrschild hoch. Das ist an Zynismus kaum zu überbieten.
Es war die Kirche selbst, die über Jahrzehnte hinweg Täter geschützt, Akten unter Verschluss gehalten und betroffene Kinder mundtot gemacht hat. Dass sich dieselbe Institution nun darauf beruft, die Taten seien rechtlich „verjährt“, kehrt Täter und Opfer schamlos um. Der Verzicht auf die Verjährungseinrede wäre das Mindeste, was eine Institution leisten müsste, die von Aufarbeitung und Verantwortung spricht.
Wie Betroffene in der Praxis zermürbt werden, zeigt sich auch an den Taktiken der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) und den Hürden im Sozialrecht: Opfer werden in zermürbende Verfahren gedrängt, müssen ihre schwersten Kindheitstraumata vor Gutachtern wieder und wieder sezieren lassen und werden bei späten Erinnerungen oft noch mit der methodisch fehlerhaften Behauptung konfrontiert, ihre Schilderungen seien „unglaubhaft“.
Das Erzbistum Paderborn muss sich entscheiden: Will es ernsthafte Aufarbeitung oder juristische Mauertaktik? Sich hinter Verjährungsfristen zu verstecken, zerstört den letzten Rest an Glaubwürdigkeit und retraumatisiert die Opfer aufs Neue.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Müller
Heilpraktiker Psychotherapie, Lage